Ein Missgeschick ist schnell passiert
- auf Sie zugeschnittene Tarife
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Kinder sind kostenfrei mitversichert
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Auch wenn man noch so vorsichtig ist – eine kleine Unachtsamkeit kann schnell zur finanziellen Katastrophe führen. Kleinere Schäden kann man eventuell noch aus eigener Tasche bezahlen (zum Beispiel wenn Sie bei einer Feier versehentlich ein Colaglas auf dem Teppich Ihrer Freunde verschütten und dieser gereinigt werden muss). Andere Missgeschicke können aber richtig teuer werden. Dies gilt vor allem dann, wenn es nicht "nur" zu Sach- sondern auch zu Personenschäden kommt. Wenn Sie als Fußgänger unterwegs sind und Ihnen ein Radfahrer ausweichen muss, dabei stürzt und sich verletzt, werden Sie ggf. mit Behandlungskosten, Schmerzensgeldforderungen, Gerichtskosten etc. konfrontiert. Schlimmstenfalls können lebenslange Zahlungen auf Sie zukommen.
Uns erreichen täglich Schadenmeldungen, die belegen, dass noch so viel Vorsicht nicht vor einem Missgeschick schützen kann. Die Schadenhöhe kann einige hunderttausende Euro erreichen. Mit einer günstigen Privathaftpflichtversicherung brauchen Sie sich über die finanziellen Folgen keine Gedanken mehr zu machen.
Grundsätzlich gilt: Wer einer anderen Person einen Schaden zufügt, muss dafür haften, ist also zum Schadenersatz verpflichtet – mit seinem gesamten Vermögen, in unbegrenzter Höhe und lebenslang. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, Sie und die jeweils über den Versicherungsvertrag mitversicherten Personen bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme von Schadenersatzansprüchen freizustellen.
Wir prüfen für Sie, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden aufkommen müssen und
Eine Privathaftpflichtversicherung ist eine freiwillige Versicherung. Das Wort "Pflicht" bezieht sich auf Ihre gesetzliche Verpflichtung, einen von Ihnen verursachten Schaden zu erstatten. Diese Verpflichtung übernimmt Ihre Privathaftpflichtversicherung aber für Sie. Daher sollte jeder diese Versicherung abschließen. So hat man keine finanziellen Verluste, wenn durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit eine andere Person geschädigt wird.
Haben Sie einer anderen Person versehentlich einen Schaden zugefügt, am besten erst einmal Ruhe bewahren – auch wenn dies in der konkreten Situation sicher nicht immer einfach ist.
Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung und geben Sie Name und Anschrift des Geschädigten an. Wir setzen uns dann mit dem Geschädigten in Verbindung.
Ja. Wenn Sie jemandem einen Schaden zugefügt haben, kann sich der Geschädigte auch direkt an Ihren Versicherer wenden. Es ist jedoch trotzdem erforderlich, dass der Schaden (inkl. genauer Schadenschilderung) auch von Ihnen gemeldet wird.
Eine wichtige Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es zu prüfen, ob Sie für einen Schaden tatsächlich gesetzlich haften müssen. Werden Sie also – auch unberechtigterweise – beschuldigt, einen Schaden verursacht zu haben, dann melden Sie dies Ihrer Versicherung.
Nein, das müssen Sie nicht. Wenn geklärt ist, dass Sie für den Schaden haften müssen, zahlen wir dem Geschädigten die Entschädigung aus.
Wir zahlen eine Entschädigungsleistung direkt an die geschädigte Person.
Über eine Privathaftpflichtversicherung können mehrere Personen versichert sein. Hier wird allerdings ggf. ein Beitragszuschlag erhoben.
Dies gilt natürlich nicht, wenn Sie eine Single-Haftpflichtversicherung abschließen. In diesem Fall gilt der Versicherungsschutz nur für Sie. Ändert sich Ihr Singlestatus, sollten Sie uns dies mitteilen, damit der Vertrag umgestellt werden kann und auch für den Partner/die Partnerin Versicherungsschutz besteht.
Minderjährige Kinder, die in Ihrem Haushalt leben, sind mitversichert.
Volljährige und unverheiratete Kinder, die in Ihrem Haushalt leben, sind grundsätzlich beitragsfrei über Ihre Privathaftpflichtversicherung mitversichert, wenn diese
Ausnahme: Wenn Sie eine Single-Haftpflichtversicherung haben, sind Kinder nicht mitversichert.
Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) nicht deliktsfähig und damit für einen fahrlässig oder vorsätzlich angerichteten Schaden nicht verantwortlich, können daher auch nicht haftbar gemacht werden. Hier müsste im konkreten Fall geprüft werden, ob Ihnen ggf. eine Verletzung Ihrer Aufsichtspflicht zur Last gelegt werden kann und daher Sie anstelle des Kindes für den Schaden aufkommen müssen. Dann bezahlt Ihre Haftpflichtversicherung den Schaden.
Wenn Sie bei uns eine Haftpflichtversicherung nach dem Tarif Komfort oder Plus haben, übernehmen wir aber auf jeden Fall auch die Schäden, die von deliktsunfähigen Kindern verursacht werden.
Über die Privathaftpflichtversicherung nach den Tarifen "Komfort" oder "Plus" sind Ihre noch nicht volljährigen Kinder mitversichert. Daher bezahlen wir auch den Schaden, den Ihre Tochter verursacht hat. Natürlich wird auch hier vorher konkret geprüft, ob Ihr Kind auch tatsächlich schadenersatzpflichtig ist.
In einem solchen Fall bezahlen wir dann den Schaden, wenn das geschädigte Familienmitglied nicht Ihr Lebenspartner/Ihre Lebenspartnerin ist, nicht über Ihren Vertrag mitversichert ist und auch nicht mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt.
Solche Situationen sind immer heikel und für die betroffenen Personen sehr unangenehm.
Dennoch: Schäden, die beim privaten Helfen eines Umzugs entstehen, sind vom Versicherungsschutz ausdrücklich ausgeschlossen (auch bei anderen Versicherungsunternehmen). Würden wir diese mitversichern, müssten die Beiträge zur Privathaftpflichtversicherung wesentlich höher sein.
Unser Tipp: Möchten Sie bei einem Umzug helfen, dann sprechen Sie vorher an, wie verfahren wird, wenn etwas kaputt geht. Weisen Sie darauf hin, dass Ihre Haftpflichtversicherung in diesem Fall nicht eintreten kann.
Grundsätzlich besteht für sogenannte "Schäden durch Gefälligkeitshandlungen" kein Versicherungsschutz. In unserem Tarif Haftpflicht Plus sind solche Schäden aber bis zu 1.000 Euro eingeschlossen. Ausgenommen sind lediglich Schäden, die Sie verursachen, wenn Sie bei einem Umzug helfen.
Tipp: Unser Tarif Haftpflicht Plus bietet auch noch viele weitere, interessante Zusatzleistungen.
Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen sind im Tarif Haftpflicht Komfort bis zu 250 Euro und im Tarif Haftpflicht Plus/Aktiv bis zu 1.000 Euro mitversichert.
Der Vertrag wird zunächst für die Dauer von einem Versicherungsjahr (Versicherungsjahr = Kalenderjahr) geschlossen. Er verlängert sich stillschweigend, sofern er nicht drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres (31.12.) gekündigt wird.
Wir helfen Ihnen gerne weiter – kontaktieren Sie uns online, per Telefon, E-Mail, Fax oder lassen Sie sich in einem persönlichen Gespräch vom DEVK-Berater in Ihrer Nähe beraten. Wir sind für Sie da!
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