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Der Haus- und Wohnungsschutzbrief ist ein Dienstleistungspaket mit 14 Leistungen, das Ihnen in bestimmten Situationen schnelle Hilfe gewährt. Die einzelnen Leistungen und die Entschädigungsgrenzen im Überblick:
Jahreshöchstleistung max. 1.500 Euro
Grundsätzlich gilt: Der Haus- und Wohnungsschutzbrief kann als Zusatz in die Hausratversicherung eingeschlossen werden. Der Hausratvertrag muss
Sollte keine Hausratversicherung bei der DEVK bestehen, kann der Haus- und Wohnungsschutzbrief auch in die Wohngebäudeversicherung eingeschlossen werden, wenn es sich um ein vom Eigentümer ständig bewohntes Einfamilienhaus handelt (keine Feuer-Rohbauversicherung).
Nein, der Haus- und Wohnungsschutzbrief ist Bestandteil der Hausratpolice (bzw. der Wohngebäudepolice).
Dies ist nicht möglich. Mit Beendigung der Hausrat- (oder Wohngebäude)versicherung erlischt auch die Haus- und Wohnungsschutzbriefversicherung.
Wenn Sie Leistungen aus dem Haus- und Wohnungsschutzbrief in Anspruch nehmen müssen, ist es wichtig, dass Sie dies unter der 24-Stunden-Notrufnummer 0221 757-2979 (ROLAND Assistance) melden. Sie erhalten dann telefonisch alle weiteren Informationen. Die erforderlichen Handwerker werden direkt von ROLAND Assistance beauftragt.
Wichtig: Es können keine Kosten übernommen werden, wenn Sie einen Handwerker in Eigenregie beauftragen.
Falls Sie die Notrufnummer im konkreten Schadenfall nicht zur Hand haben, können Sie auch im Service Center der DEVK Zentrale anrufen und sich mit der Notrufnummer verbinden lassen. Möglicherweise werden Sie auch die Nummer der DEVK dann gerade nicht greifbar haben. Diese ist aber zur Not über die Auskunft der Telekom zu bekommen.
Keinesfalls sollten Sie einen Dienstleister in Eigenregie beauftragen, da die Kosten dann nicht übernommen werden können.
ROLAND Assistance rechnet direkt mit den Handwerkern ab, maximal in Höhe der Entschädigungsgrenze. Sie müssen also nicht in Vorleistung treten. Sollte die Entschädigungsgrenze nicht ausreichen oder wird die Jahreshöchstentschädigung überschritten, können Sie den Dienstleister mit weitergehenden Dienstleistungen beauftragen. In diesem Fall stellt Ihnen der Dienstleister den über die versicherte Leistung hinausgehenden Betrag direkt in Rechnung.
Unterlagen können per E-Mail an folgende Adresse gesendet werden: frontoffice "at" roland-assistance.de
Der Vertrag für die Durchführung der Dienstleistung kommt zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Dienstleister zustande. Sofern der Dienstleister die fälligen Arbeiten nicht wie geschuldet erbringt und es daher zu einer Reklamation kommt, müssen Sie sich wegen einer Nachbesserung (oder Schadenersatz) direkt an den Handwerker wenden. ROLAND Assistance kann hier nicht in Haftung genommen werden.
Sie können die Reklamation allerdings auch gerne zunächst an ROLAND herantragen. ROLAND greift dann vermittelnd ein und fordert vom Dienstleister eine Nachbesserung. So hat ROLAND die Möglichkeit, die Qualität des Handwerker- und Dienstleisternetzes zu sichern und die Kundenzufriedenheit zu optimieren.
Versicherte Personen sind:
Wir sind näher, als Sie denken, preiswerter, als Sie glauben und so persönlich, dass Sie staunen werden.
Überzeugen Sie sich selbst - auf unserer Internetseite oder bei Ihrem DEVK-Berater direkt vor Ort.
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