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Die Kfz-Versicherung mit Zufriedenheits-Garantie

  • Regulierung Ihres Kaskoschadens innerhalb von drei Arbeitstagen
  • DEVK-Parkschadenschutz® für Pkw
  • starke Leistungen - günstige Tarife
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Viele Fragen rund um Fahrzeuge

Wir sind für Sie da:

  • Chat-Beratung (nur mit Javascript) Mo-Fr 10-18 Uhr, außer an Feiertagen.
  • DEVK-Berater finden
  • Kontakt
  • Service Telefon: 0180 2 757-757 Schaden Telefon: 0180 2 858-858 6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz; aus Mobilfunknetzen höchstens 42 Cent pro Minute

Hier erhalten Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ):

Welche Rabatte kann ich bei der DEVK erhalten?

Wir bieten unseren Kunden folgende Vergünstigungen:

Familien-Rabatt

Im Haushalt des Versicherungsnehmers lebt ein Kind (nicht Enkel-, Pflege- oder Tageskind), das höchstens 15 Jahre alt ist. Das Fahrzeug wird ausschließlich vom Versicherungsnehmer und/oder seinem Ehe-/Lebenspartner gefahren. Der/die Fahrer ist/sind mindestens 23 Jahre alt. In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist mindestens die SF-Klasse ½ erreicht.

BahnCard-Rabatt

Der Versicherungsnehmer ist Inhaber einer BahnCard. Der Nachlass gilt bei mehreren versicherten Pkw nur für einen Kfz-Vertrag.

Rabatt für Inhaber einer Jahreskarte Bus und Bahn oder eines JobTickets

Der Versicherungsnehmer ist Inhaber einer der vorgenannten Berechtigungsausweise. Studenten- bzw. Semestertickets zählen ebenso als Jahreskarte. Der Nachlass gilt bei mehreren versicherten Pkw nur für einen Kfz-Vertrag.

Öko-Spartarif

Der Versicherungsnehmer ist Nutzer eines Pkws mit geringen Schadstoffausstoß (CO2-Ausstoß max. 140 g/km). Ist der Versicherungsnehmer darüber hinaus Wenigfahrer (max. 15.000 km/Jahr) und/oder Inhaber einer BahnCard, einer Jahreskarte Bus und Bahn oder eines JobTickets, staffelt sich die Höhe des Nachlass entsprechend.

Wenigfahrer

Eine Jahresfahrleistung von 6.000 km, 9.000 km, 12.000 km oder 15.000 km wird nicht überschritten. In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist mindestens die SF-Klasse ½ erreicht.

Privatfahrer

Das Fahrzeug wird ausschließlich vom Versicherungsnehmer und/oder seinem Ehe-/Lebenspartner und nur zu privaten Zwecken (inkl. Fahrten zur Arbeit) genutzt. In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist mindestens die SF-Klasse ½ erreicht.

Eigenheimbesitzer

Auf den Namen des Versicherungsnehmer oder seinem Ehe-/Lebenspartner besteht eine Wohngebäudeversicherung für ein selbst genutztes Ein-/Zweifamilienhaus bei der DEVK oder einem anderen Versicherer. Alternativ gehört dem Versicherungsnehmer oder seinem Ehe-/Lebenspartner eine selbst genutzte Eigentumswohnung. In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist mindestens die SF-Klasse ½ erreicht.

Garagenparker

Das zu versichernde Fahrzeug wird nachts regelmäßig in einer abschließbaren Einzel-/Doppelgarage abgestellt. Ein Abstellplatz in einer Sammelgarage zählt nur dann, wenn das Fahrzeug in einer einzeln abschließbaren Box untergebracht ist. In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist mindestens die SF-Klasse ½ erreicht.

Welche Unterlagen benötige ich in der Zulassungsstelle?

Diese Dokumente benötigt Ihre zuständige Straßenverkehrsbehörde:

Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs, das bisher in Ihrem bisherigen Zulassungsbezirk zugelassen war:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Deckungskarte
  • Fahrzeugschein
  • Fahrzeugbrief
  • Beauftragte benötigen eine Vollmacht
  • Bescheinigung über die Hauptuntersuchung

Zulassung eines derzeit stillgelegten Fahrzeugs, das bisher in Ihrem bisherigen Zulassungsbezirk zugelassen war:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Deckungskarte
  • Fahrzeugbrief
  • Kennzeichen (Nummernschilder)
  • Bescheinigung über die Stilllegung (Abmeldebescheinigung)
  • AU-Bescheinigung
  • Beauftragte benötigen eine Vollmacht
  • Bescheinigung über die Hauptuntersuchung

Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs, das bisher nicht in Ihrem Zulassungsbezirk zugelassen war (Ummeldung):

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Deckungskarte
  • Fahrzeugbrief
  • Fahrzeugschein
  • AU-Bescheinigung
  • Beauftragte benötigen eine Vollmacht
  • Bescheinigung über die Hauptuntersuchung

Zulassung eines derzeit stillgelegten gebrauchten Fahrzeugs, das früher ein auswärtiges (deutsches) Kennzeichen hatte:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Deckungskarte
  • Fahrzeugbrief
  • Bescheinigung über die Stilllegung (Abmeldebescheinigung)
  • AU-Bescheinigung
  • Beauftragte benötigen eine Vollmacht
  • Bescheinigung über die Hauptuntersuchung

Wiederinbetriebnahme eines Fahrzeugs durch den bisherigen Fahrzeughalter:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Deckungskarte
  • Fahrzeugbrief
  • Kennzeichen (Nummernschilder)
  • Bescheinigung über die Stilllegung (Abmeldebescheinigung)
  • AU-Bescheinigung
  • Beauftragte benötigen eine Vollmacht
  • Bescheinigung über die Hauptuntersuchung

Stilllegung eines Fahrzeugs (Abmeldung):

  • Fahrzeugschein
  • Fahrzeugbrief
  • Kennzeichen (Nummernschilder)

Ausstellung eines Ersatz-Fahrzeugscheins:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Untersuchungsbericht (§ 29 StVZO)
  • Beauftragte benötigen eine Vollmacht

Ausstellung eines Ersatz-Fahrzeugbriefs:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Beauftragte benötigen eine Vollmacht

Berichtigung des Fahrzeugscheins bei Wohnungswechsel in Ihrem bisherigen Zulassungsbezirk:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Fahrzeugschein
  • Privatpersonen können den Fahrzeugschein auch bei der zuständigen Meldestelle ändern lassen
  • Bescheinigung über die Hauptuntersuchung

Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei technischen Änderungen:

  • Fahrzeugschein
  • Fahrzeugbrief
  • Untersuchungsbericht einer zugelassenen Prüforganisation z. B. TÜV, DEKRA, etc.

Kurzzeitkennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • spezielle Deckungskarte für Kurzzeitkennzeichen
  • Beauftragte benötigen eine Vollmacht

Wie melde ich einen Schaden?

Melden Sie uns Ihren Schaden am besten direkt telefonisch. Zusätzlich können Sie Ihre Schadenmeldung bequem übers Netz oder persönlich bei Ihrem Partner vor Ort erledigen.

Wir kümmern uns um Sie und Ihren Schadenfall - und zwar bis zu dessen Beseitigung. Unsere Leistungen gehen dabei weit über das hinaus, was Sie sich unter dem Service eines Versicherers vorstellen!

Denn wir helfen Ihnen z.B. bei der Unfallabwicklung:

  • Wir vermitteln Ihnen eine Werkstatt,
  • sind behilflich, wenn Sie einen Mietwagen brauchen und
  • begleichen unbürokratisch alle berechtigten Ansprüche!

Was ist eigentlich der Parkschadenschutz?

Verbeultes und Zerkratztes beheben wir im Handumdrehen

Bei Kleinschäden an der Karosserie sind Sie ab jetzt fein raus. Parken Sie allzu schwungvoll ein und ärgern sich anschließend über Kratzer und Dellen, schützt Sie die Teilkasko-Versicherung der DEVK durch den integrierten Parkschadenschutz. Sie zahlen nur pauschal 50 Euro, und hässliche Kleinschäden werden im Nu im A.T.U-SMART-REPAIR-Verfahren behoben. Einzige Voraussetzung: Kratzer, Beulen oder Dellen befinden sich lediglich auf einem Karosserie-Bauteil. Einmal jährlich ist eine solche SMART-REPAIR-Reparatur abgedeckt.

Angenehm preiswert für Sie: Der Parkschadenschutz fällt unter die Teilkasko und damit wirkt sich der Schaden bei einer bestehenden Vollkaskoversicherung nicht auf Ihren Schadenfreiheitsrabatt aus!

Wie kann ich zur DEVK wechseln?

Sie können Ihren derzeitigen Versicherungsvertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. In der Regel muss die Kündigung bis zum 30 November bei Ihrem Versicherer eingegangen sein. Manche Versicherer ermöglichen Ihren Kunden aber auch eine unterjährige Kündigung.

Bei einem Fahrzeugwechsel können Sie auch innerhalb des Versicherungsjahres Ihre Versicherung wechseln.

Außerdem besteht nach einem Schadenfall die Möglichkeit Ihren Vertrag zu kündigen und Ihre Versicherung zu wechseln.

Wie kann ich ein Fahrzeug bei der DEVK versichern?

Um Ihr Fahrzeug bei der DEVK zu versichern, könne Sie mit einem unserer Außendienstmitarbeiter einen Termin vereinbaren.

Schneller geht es jedoch mit einem unserer Online-Rechner mit Antrag.

Wie bekomme ich eine Deckungskarte?

Bei Versicherungswechsel oder Ummeldung des Fahrzeugs ist Folgendes zu beachten:

Versicherungswechsel und Neuzulassung (Online-Abschluss)

Möchten Sie Ihr derzeit bei einer anderen Versicherung versichertes Fahrzeug bei der DEVK versichern oder Ihr neu erworbenes Fahrzeug anmelden?

Einfach den Online-Antrag ausfüllen und absenden. Sie erhalten die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB/Deckungskarte) zum sofortigen Druck bzw. Versand per E-Mail.

Tarifrechner mit Antrag

Wichtiger Hinweis:
Sollten Sie einen Versicherungswechsel in der Kfz-Versicherung beantragt haben, benötigen Sie keine Deckungskarte von uns. Wir senden diese direkt an das zuständige Straßenverkehrsamt.

Versicherungswechsel und Neuzulassung (Antrag per Post/per E-Mail)

Möchten Sie Ihr derzeit bei einer anderen Versicherung versichertes Fahrzeug bei der DEVK versichern oder Ihr neu erworbenes Fahrzeug anmelden?

Sie erhalten hier die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB/Deckungskarte) und einen Antrag entweder per Post oder per E-Mail als PDF-Datei. Bitte notieren Sie beim Versicherungswechsel unter: "Wie können wir Ihnen weiterhelfen" das Stichwort: Versicherungswechsel.

Deckungskarte und Antrag

Wichtiger Hinweis:
Sollten Sie einen Versicherungswechsel in der Kfz-Versicherung beantragt haben, benötigen Sie keine Deckungskarte von uns. Wir senden diese direkt an das zuständige Straßenverkehrsamt.

Ummeldung Fahrzeug wegen Wohnsitzwechsel

Möchten Sie Ihr derzeitiges Fahrzeug ummelden? Hier erhalten Sie die benötigte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB/Deckungskarte)

Bitte notieren Sie unter: "Wie können wir Ihnen weiterhelfen" das Stichwort: "Wohnsitzwechsel" sowie Ihre bisherige, alte Adresse.

Deckungskarte und Antrag

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Im Praxistest der Zeitschrift Finanztest zur Autohaftpflicht- und Kaskoversicherung im Internet schneidet das DEVK-Onlineangebot in drei Kategorien mit "gut" ab.