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In die eigene Zukunft investieren

  • steuerbegünstigte Altersvorsorge
  • lebenslange garantierte Altersrente
  • flexibel in Beitragszahlung und Rentenbeginn
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Viele Fragen rund um die DEVK-Basisrente

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Hier erhalten Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ):

Wer kann die DEVK-Basisrente abschließen?

Grundsätzlich kann die DEVK-Basisrente jeder abschließen.

Für welche Zielgruppe eignet sich die DEVK-Basisrente idealer Weise?

  • Für Selbständige ist die DEVK-Basisrente die "betriebliche Altersvorsorge", da sie in der Regel keine andere staatlich geförderte Altersvorsorge in Anspruch nehmen können.
  • Auch Angestellte sollten das Angebot prüfen. Attraktiv ist die DEVK-Basisrente vor allem dann, wenn die voraussichtliche Steuerbelastung im Ruhestand niedriger ist als während der Phase der Erwerbstätigkeit.
  • Generell stehen die sogenannten rentennahen Jahrgängen im Fokus, da für Sie gilt: zunehmende steuerliche Förderung der Beiträge (70 Prozent 2010) und noch keine volle Besteuerung der Rentenleistungen (erst 2040 zu 100 Prozent). Durch größere Einmalbeiträge profitieren sie von einer besonders hohen staatlichen Förderung.

Welche Vorraussetzungen liegen einer staatlichen Förderung zugrunde?

Die DEVK-Basisrente ist

  • nicht beleihbar,
  • nicht übertragbar,
  • nicht kapitalisierbar,
  • nicht veräußerbar und
  • nicht kündbar.

Was wird konkret gefördert?

Altersvorsorgeaufwendungen im Rahmen der DEVK-Basisrente einschließlich der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden steuerlich bis maximal 20.000 Euro berücksichtigt. Bei Verheirateten verdoppelt sich der Betrag sogar auf 40.000 Euro. Davon konnten Sie im Jahr 2010 bereits 70 Prozent (d.h. bis zu 14.000 Euro bei Ledigen/28.000 Euro bei Verheiratete) steuerlich absetzen. Dieser steuerfreie Anteil erhöht sich seither jährlich um 2 Prozent bis auf 100 Prozent im Jahr 2025.

Wie sehen die Leistungen aus?

Es wird eine lebenslange garantierte Altersrente gezahlt, längstens bis zum Tod der versicherten Person. Darüber hinaus: wahlweise mit Berufsunfähigkeits- und/oder Hinterbliebenenschutz (letzterer nur für Ehegatten/Ehegattin des Steuerpflichtigen).

Ist es sinnvoll, die DEVK-Basisrente mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zu kombinieren?

Ja. Der Staat beteiligt sich an der Finanzierung des Risikoschutzes, sofern der Beitrag für die Altersvorsorge mehr als 50 Prozent des gesamten Beitrages zur DEVK-Basisrente umfasst. Die Leistungen aus diesem Zusatzbaustein sind steuerpflichtig.

Wie wird die Rente in der Rentenbezugsphase versteuert?

Es erfolgt der schrittweise Übergang zur vollen nachgelagerten Besteuerung. Seit 2010 werden 60 Prozent der Rentenleistung mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Bis 2020 steigt dieser steuerpflichtige Anteil jährlich um 2 Prozent für den jeweiligen Rentenjahrgang, danach bis 2040 um jährlich 1 Prozent bis auf 100 Prozent.

Rente mit 67 - was geschieht mit meiner DEVK-Basisrente?

Bei einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit auf 67 Jahre kann die DEVK-Basisrente problemlos und ohne Nachteile angepasst werden.

Kann ich meine DEVK-Basisrente später vererben?

Die DEVK-Basisrente folgt dem Prinzip der gesetzlichen Rentenversicherung und ist nicht vererbbar. Zusätzlich kann jedoch ein Hinterbliebenenschutz für während der Ansparphase und auch während des Rentenbezugs eingeschlossen werden. Weiterer Versicherungsschutz kann über eine selbständige günstige DEVK-Risikolebensversicherung abgeschlossen werden.

Verliere ich meine Ersparnisse, wenn ich arbeitslos werde?

Nein. Die DEVK-Basisrente ist wie die Riseter-Rente und Betriebsrenten vor einer vorzeitigen Verwertung geschützt ("Hartz-IV-sicher" [ALG II] und "insolvenzsicher").