In die eigene Zukunft investieren
- steuerbegünstigte Altersvorsorge
- lebenslange garantierte Altersrente
- flexibel in Beitragszahlung und Rentenbeginn
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DEVK-Berater finden
Grundsätzlich kann die DEVK-Basisrente jeder abschließen.
Die DEVK-Basisrente ist
Altersvorsorgeaufwendungen im Rahmen der DEVK-Basisrente einschließlich der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden steuerlich bis maximal 20.000 Euro berücksichtigt. Bei Verheirateten verdoppelt sich der Betrag sogar auf 40.000 Euro. Davon konnten Sie im Jahr 2010 bereits 70 Prozent (d.h. bis zu 14.000 Euro bei Ledigen/28.000 Euro bei Verheiratete) steuerlich absetzen. Dieser steuerfreie Anteil erhöht sich seither jährlich um 2 Prozent bis auf 100 Prozent im Jahr 2025.
Es wird eine lebenslange garantierte Altersrente gezahlt, längstens bis zum Tod der versicherten Person. Darüber hinaus: wahlweise mit Berufsunfähigkeits- und/oder Hinterbliebenenschutz (letzterer nur für Ehegatten/Ehegattin des Steuerpflichtigen).
Ja. Der Staat beteiligt sich an der Finanzierung des Risikoschutzes, sofern der Beitrag für die Altersvorsorge mehr als 50 Prozent des gesamten Beitrages zur DEVK-Basisrente umfasst. Die Leistungen aus diesem Zusatzbaustein sind steuerpflichtig.
Es erfolgt der schrittweise Übergang zur vollen nachgelagerten Besteuerung. Seit 2010 werden 60 Prozent der Rentenleistung mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Bis 2020 steigt dieser steuerpflichtige Anteil jährlich um 2 Prozent für den jeweiligen Rentenjahrgang, danach bis 2040 um jährlich 1 Prozent bis auf 100 Prozent.
Bei einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit auf 67 Jahre kann die DEVK-Basisrente problemlos und ohne Nachteile angepasst werden.
Die DEVK-Basisrente folgt dem Prinzip der gesetzlichen Rentenversicherung und ist nicht vererbbar. Zusätzlich kann jedoch ein Hinterbliebenenschutz für während der Ansparphase und auch während des Rentenbezugs eingeschlossen werden. Weiterer Versicherungsschutz kann über eine selbständige günstige DEVK-Risikolebensversicherung abgeschlossen werden.
Nein. Die DEVK-Basisrente ist wie die Riseter-Rente und Betriebsrenten vor einer vorzeitigen Verwertung geschützt ("Hartz-IV-sicher" [ALG II] und "insolvenzsicher").
Wir sind näher, als Sie denken, preiswerter, als Sie glauben und so persönlich, dass Sie staunen werden.
Überzeugen Sie sich selbst - auf unserer Internetseite oder bei Ihrem DEVK-Berater direkt vor Ort.
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