Sie sind hier: Startseite > FAQ

Im Ausland Privatpatient!

  • sofortiger Versicherungsschutz
  • Rundumschutz auf Urlaubs- und Dienstreisen
  • medizinisch notwendiger Rücktransport inklusive
Tarif berechnen

Viele Fragen rund um die Auslandsreise-Krankenversicherung

Wir sind für Sie da:

  • Chat-Beratung (nur mit Javascript) Mo-Fr 10-18 Uhr, außer an Feiertagen.
  • DEVK-Berater finden
  • Kontakt
  • Service Telefon: 0180 2 757-757 Schaden Telefon: 0180 2 858-858 6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz; aus Mobilfunknetzen höchstens 42 Cent pro Minute

Hier erhalten Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ):

Warum sollte man sich für Reisen im Ausland versichern?

Die gesetzlichen Krankenkassen leisten hier nur in begrenztem Umfang, Behandlungen in Privatkliniken oder Rücktransporte werden grundsätzlich nicht übernommen.

In den meisten außereuropäischen Ländern besteht überhaupt kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz!

Wer kann sich versichern?

Versicherungsfähig sind alle Personen mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten.

Gibt es ein Höchstaufnahmealter?

Nein, es können sich Personen jeden Alters versichern.

Wann beginnt die Versicherung?

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor dem Zustandekommen des Versicherungsvertrages. Der Vertrag kommt mit Antragseingang bei der DEVK – hierzu erhalten Sie eine Bestätigungsmail von uns – zustande.

Wie schnell erhalte ich den Versicherungsschein?

Den Versicherungsschein inklusive Ihrer Versicherungsnummer können Sie sich sofort nach dem Absenden des Onlineantrags ausdrucken. Somit entfällt eine separate Zusendung per Post.

Wie lange habe ich Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz besteht für alle vorübergehenden Auslandsaufenthalte innerhalb des Versicherungsjahres. Die Dauer des jeweiligen Auslandsaufenthaltes darf jedoch nicht länger als 42 Tagen betragen. Bei einem Auslandsaufenthalt der länger als 42 Tagen andauert, besteht nur für die ersten 42 Tage des Auslandsaufenthaltes Versicherungsschutz.

Wann endet die Versicherung?

Die Versicherung wird für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten gekündigt wird.

Wie ist das mit der Beitragszahlung?

Der Jahresbeitrag pro Person beträgt 7,50 Euro bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres, 15 Euro bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres und danach 22,50 Euro. Der Beitrag gilt bereits mit der Erteilung der Einzugsermächtigung als gezahlt, sofern der Beitragseinzug danach ordnungsgemäß erfolgen kann.

Gilt die Versicherung auch für Dienstreisen oder Sportreisen?

Ja, die Auslandsreisekrankenversicherung bietet bei allen Auslandsaufenthalten Versicherungsschutz, unabhängig davon, ob die Reise aus privaten oder beruflichen Gründen angetreten wurde. Der Versicherungsschutz besteht ebenfalls bei Sportreisen.

Gibt es Einschränkungen bei der Ausübung von bestimmten ggf. unfallträchtigen Sportarten?

Nein, es gibt keine Einschränkungen.

Tipps und Hinweise für den Versicherungsfall:

Wenn Ihnen Rechnungen vorliegen, senden Sie uns einfach einen Antrag auf Kostenerstattung (pdf, 112 KB) zu und fügen alle Originalrechnungen bei. Bitte achten Sie darauf, dass die Krankheitsbezeichnungen auf den Rechnungen vermerkt werden. Dadurch wird eine schnellere Bearbeitung Ihres Leistungsantrags möglich.

Sofern ein stationärer Krankenhausaufenthalt erforderlich ist, wenden Sie sich bitte umgehend an uns. Wir prüfen gerne die Möglichkeit der Abgabe einer Kostenübernahmeerklärung an das Krankenhaus, damit Ihnen hohe Vorauszahlungen erspart bleiben.

Für den Fall, dass ein Rücktransport aus dem Ausland notwendig ist, wenden Sie sich bitte an die Alarmzentrale des Ambulanzflugdienstes Augsburg. Diese wird alles Notwendige veranlassen, wenn der Krankenrücktransport aus dem Ausland zurück in die Heimat medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet ist.

An wen kann ich mich im Notfall wenden? Wo bekomme ich Hilfe?

Montags bis Freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr:
DEVK Bereich "Auslandsreisekrankenversicherung":
Tel.: +49 (0)221-757-1662
Fax: +49 (0)221-757-2260
E-Mail: auslandsreise.kv@devk.de (auslandsreise.kv "at" devk.de)

Ab 18:00 Uhr oder am Wochenende:
DEVK Service-Hotline: Telefon: +49 (0)221-757-757
oder
Ambulanzflugdienst Augsburg: Tel.: +49 (0)821-299 10 20 (24-Stunden erreichbar)

Für den Notfall alle wichtigen Informationen auf unserer Notrufkarte (pdf, 36 KB).

Berechnen Sie Ihren Tarif

Unverbindliches Angebot erstellen, oder online abschließen!

Finden Sie Ihren DEVK-Berater

Unser Partner in Ihrer Nähe berät Sie kompetent und zuverlässig