Im Ausland Privatpatient!
- sofortiger Versicherungsschutz
- Rundumschutz auf Urlaubs- und Dienstreisen
- medizinisch notwendiger Rücktransport inklusive
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Die gesetzlichen Krankenkassen leisten hier nur in begrenztem Umfang, Behandlungen in Privatkliniken oder Rücktransporte werden grundsätzlich nicht übernommen.
In den meisten außereuropäischen Ländern besteht überhaupt kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz!
Versicherungsfähig sind alle Personen mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten.
Nein, es können sich Personen jeden Alters versichern.
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor dem Zustandekommen des Versicherungsvertrages. Der Vertrag kommt mit Antragseingang bei der DEVK – hierzu erhalten Sie eine Bestätigungsmail von uns – zustande.
Den Versicherungsschein inklusive Ihrer Versicherungsnummer können Sie sich sofort nach dem Absenden des Onlineantrags ausdrucken. Somit entfällt eine separate Zusendung per Post.
Der Versicherungsschutz besteht für alle vorübergehenden Auslandsaufenthalte innerhalb des Versicherungsjahres. Die Dauer des jeweiligen Auslandsaufenthaltes darf jedoch nicht länger als 42 Tagen betragen. Bei einem Auslandsaufenthalt der länger als 42 Tagen andauert, besteht nur für die ersten 42 Tage des Auslandsaufenthaltes Versicherungsschutz.
Die Versicherung wird für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten gekündigt wird.
Der Jahresbeitrag pro Person beträgt 7,50 Euro bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres, 15 Euro bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres und danach 22,50 Euro. Der Beitrag gilt bereits mit der Erteilung der Einzugsermächtigung als gezahlt, sofern der Beitragseinzug danach ordnungsgemäß erfolgen kann.
Ja, die Auslandsreisekrankenversicherung bietet bei allen Auslandsaufenthalten Versicherungsschutz, unabhängig davon, ob die Reise aus privaten oder beruflichen Gründen angetreten wurde. Der Versicherungsschutz besteht ebenfalls bei Sportreisen.
Nein, es gibt keine Einschränkungen.
Wenn Ihnen Rechnungen vorliegen, senden Sie uns einfach einen Antrag auf Kostenerstattung (pdf, 112 KB) zu und fügen alle Originalrechnungen bei. Bitte achten Sie darauf, dass die Krankheitsbezeichnungen auf den Rechnungen vermerkt werden. Dadurch wird eine schnellere Bearbeitung Ihres Leistungsantrags möglich.
Sofern ein stationärer Krankenhausaufenthalt erforderlich ist, wenden Sie sich bitte umgehend an uns. Wir prüfen gerne die Möglichkeit der Abgabe einer Kostenübernahmeerklärung an das Krankenhaus, damit Ihnen hohe Vorauszahlungen erspart bleiben.
Für den Fall, dass ein Rücktransport aus dem Ausland notwendig ist, wenden Sie sich bitte an die Alarmzentrale des Ambulanzflugdienstes Augsburg. Diese wird alles Notwendige veranlassen, wenn der Krankenrücktransport aus dem Ausland zurück in die Heimat medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet ist.
An wen kann ich mich im Notfall wenden? Wo bekomme ich Hilfe?
Montags bis Freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr:
DEVK Bereich "Auslandsreisekrankenversicherung":
Tel.: +49 (0)221-757-1662
Fax: +49 (0)221-757-2260
E-Mail: auslandsreise.kv@devk.de (auslandsreise.kv "at" devk.de)
Ab 18:00 Uhr oder am Wochenende:
DEVK Service-Hotline: Telefon: +49 (0)221-757-757
oder
Ambulanzflugdienst Augsburg: Tel.: +49 (0)821-299 10 20 (24-Stunden erreichbar)
Für den Notfall alle wichtigen Informationen auf unserer Notrufkarte (pdf, 36 KB).
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