Wer ein Fahrzeug zulassen will, braucht eine Versicherungsbestätigung (VB). Diese Versicherungsbestätigung stellen wir zum elektronischen Abruf bereit unter Angabe einer 7-stelligen eVB-Nummer. Bei Ihrer Zulassungsbehörde brauchen Sie als Versicherungsnachweis dann lediglich die entsprechende eVB-Nummer anzugeben.
Im Zuge einer Neuzulassung benötigen Sie außerdem Kennzeichenschilder. Diese können Sie zumeist in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle anfertigen lassen, nachdem Sie dort Ihr neues Kfz-Kennzeichen erhalten haben. Bei vielen Zulassungsstellen haben Sie auch die Möglichkeit, Ihr Wunschkennzeichen online zu reservieren.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Zulassung:
Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs, das bisher in Ihrem bisherigen Zulassungsbezirk zugelassen war:
- Personalausweis oder Reisepass
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Beauftragte benötigen eine Vollmacht
- Bescheinigung über die Hauptuntersuchung einschließlich Abgasuntersuchung
Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs, das bisher nicht in Ihrem Zulassungsbezirk zugelassen war (Ummeldung):
- Personalausweis oder Reisepass
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Beauftragte benötigen eine Vollmacht
- Bescheinigung über die Hauptuntersuchung einschließlich Abgasuntersuchung
Je nachdem, ob innerhalb des Bundeslandes auf Umkennzeichnung verzichtet wird oder nicht, werden neue Kennzeichenschilder gebraucht.
Zulassung eines derzeit außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs, das bisher in Ihrem bisherigen Zulassungsbezirk zugelassen war:
- Personalausweis oder Reisepass
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Abmeldevermerk oder Abmeldebescheinigung)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kennzeichen (Nummernschilder)
- Bescheinigung über die Stilllegung (Abmeldebescheinigung)
- Beauftragte benötigen eine Vollmacht
- Bescheinigung über die Hauptuntersuchung einschließlich Abgasuntersuchung




