Die gesetzlichen Krankenkassen leisten im Ausland nur in begrenztem Umfang, Behandlungen in Privatkliniken oder Rücktransporte werden grundsätzlich nicht übernommen.

In den meisten außereuropäischen Ländern besteht überhaupt kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz!

Versicherungsfähig sind alle Personen mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten.

Nein, es können sich Personen jeden Alters versichern.

Den Versicherungsschein inklusive Ihrer Versicherungsnummer können Sie sich sofort nach dem Absenden des Onlineantrags ausdrucken, oder per E-Mail zusenden lassen. Somit entfällt eine separate Zusendung per Post.

Der Versicherungsschutz besteht für alle vorübergehenden Auslandsaufenthalte innerhalb des Versicherungsjahrs. Die Dauer eines Auslandsaufenthalts darf jedoch 42 Tage nicht überschreiten. Bei längeren Auslandsaufenthalten besteht nur für die ersten 42 Tage Versicherungsschutz.

Die Versicherung wird für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten gekündigt wird.

Ja, die Auslandsreisekrankenversicherung bietet bei allen Auslandsaufenthalten Versicherungsschutz, unabhängig davon, ob die Reise aus privaten oder beruflichen Gründen angetreten wurde. Versicherungsschutz besteht auch bei Sportreisen.

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